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Impressum

Firmenadressse:

ACC Aschwanden & Consulting und Controlling Switzerland

www.notfallhandbuch.ch

Dorfstrasse 11a

3032 Hinterkappelen

0041 79 720 51 58

e-mail: aschwanden@acc-consulting.ch

Bankverbindung:

UBS Switzerland AG, Zürich

Kto.  235-90101715

BIC  UBSWCHZH80A

IBAN  CH98 0023 5235 FJ10 5515 0

ltd. auf ACC Switzerland, Oliver Aschwanden, Dorfstrasse 11a, Hinterkappelen

Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ACC Aschwanden Consulting & Controlling Switzerland, im Folgenden ACC Switzerland genannt.

 

Geltung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom ACC Switzerland schriftlich bestätigt werden.

 

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

 

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

 

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

Angebote des ACC Switzerland

Die ACC Switzerland verkauft digitale und physische Printmedien und erbringt Consulting Dienstleistungen.

  

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.

Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Maill gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunden Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des ACC Switzerland. Ohne Einwilligung von ACC Switzerland darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom ACC Switzerland als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.

 

Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der ACC Switzerland bestätigt die Annahme schriftlich per Fax oder E-Mail.

 

Wünscht der Kunde Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm ACC Switzerland innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der ACC Switzerland während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

 

Urheber- und andere Immaterialgüterrechte

Layout, Markenrechte und Logos sowie sämtliche Inhalte (Texte, Tabellen, Bilder, Videos, Grafiken etc.), welche Ihnen von uns über unsere Produkte zugänglich gemacht werden, stehen in unserem Eigentum oder im Eigentum unserer Lizenzgeber. Es ist Ihnen nicht erlaubt, diese ohne unsere ausdrückliche Zustimmung anders als hiernach ausdrücklich festgelegt oder in den Produkten als Funktion vorgesehen zu nutzen oder Dritten Rechte an der Nutzung derselben einzuräumen. Das Kopieren und Weitergeben (auch unentgeltlich) wird mit Bussen von > CHF 20'000.-- belegt.

Als Nutzungen gelten insbesondere das Ändern, Anbieten, Lizenzieren, Veräussern, Verbreiten, Veröffentlichen, Vervielfältigen, Vermieten, Versenden und Wahrnehmbarmachen derselben, sowie das Herstellen, Übertragen und Verkaufen von Werken zweiter Hand.

Nutzung von Produkten

Sämtliche Produkte stehen ausschliesslich für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung zur Verfügung. Sie dürfen unsere digitalen Angebote auf einen Computerbildschirm oder ein mobiles Endgerät abrufen und anzeigen, einzelne Seiten auf Papier ausdrucken und solche einzelnen Seiten elektronisch auf Ihrem Computer oder mobilen Endgerät für Ihren persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch abspeichern.

Ebenso dürfen Sie unsere digitalen Angebote ausschliesslich auf für diesen Zweck bestimmte Geräte für ihren persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch verwenden. Insbesondere ist jegliche Form automatisierter Abrufe von Produkten und deren Verbreitung in anderen Systemen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt, wobei wir uns vorbehalten, eine solche Zustimmung jederzeit zu widerrufen.

Termine

ACC Switzerland verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

 

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des ACC Switzerland liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

 

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

 

  • auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er dem ACC Switzerland unverzüglich mitzuteilen.

  • Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.

  • ACC Switzerland eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der ACC Switzerland bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

 

ACC Switzerland muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. ACC Switzerland liefert die Produkte in der bestellten Ausführung und in der gültigen Version im Zeitpunkt der Lieferung.

 

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz von ACC Switzerland.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.

 

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet, sofern ACC Switzerland Mehrwertsteuer entrichten muss. Der Verkäufer trägt die Kosten für Messen, Wägen und Verpackung. Der Käufer übernimmt die Transportkosten sowie die Kosten für die Überprüfung der Ware.

 

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung zu bezahlen. Bezahlt der Kunde per Kreditkarte oder wird ihm ein Kredit eingeräumt, wird der ganze Betrag spätestens 10 Tage nach der Lieferung belastet.

 

Dienstleistungsaufwände sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

 

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der ACC Switzerland berechtigt,

 

  • Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen

  • oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen

  • und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

 

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der ACC Switzerland vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.

 

Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der ACC Switzerland berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

 

Der Kunde darf mit Gegenansprüchen an den ACC Switzerland verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftigen Gerichtsurteil vorliegt.

 

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

 

Gewährleistung

Der ACC Switzerland verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer angemessenen Qualität.

 

Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR.

 

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der ACC Switzerland nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, fehlende Inhalte oder unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Sitz von ACC Switzerland. ACC Switzerland darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen.

 

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

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